🔥 Jetzt neu: Das CARRY Glass unser Upcycling-Produkt 🔥

Carrybottles_Faire Lieferketten mit dem LksG_in Deutschland hergestellt.jpg__PID:8c026286-2cbf-4ba9-a98f-da09782a9d47

Auf dem Weg zu faireren Lieferketten!

In einer Welt, in der Produkte oft von einem Ende des Globus zum anderen reisen, gewinnt die Frage nach nachhaltigen Lieferketten zunehmend an Bedeutung. Kurze Lieferwege und eine transparente Produktionskette sind nicht nur ökologisch vorteilhaft, sondern tragen auch zur Wahrung von Menschenrechten und zum Schutz der Umwelt bei.

Ein erster Schritt in diese Richtung war das deutsche Lieferkettensorgfalts-pflichtengesetz (LksG)!

Seit seiner Einführung im Jahr 2023 sind Unternehmen in Deutschland dazu verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutzstandards entlang ihrer Lieferketten sicherzustellen.

Das LksG legt fest, dass Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten in Deutschland seit 2023 und seit 2024 auch Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten unabhängig von ihrer Geschäftsform verpflichtet sind, Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Diese Pflichten umfassen die Analyse und Bewertung von Menschenrechts- und Umweltrisiken entlang der Lieferkette. Dabei werden die Unternehmen nach ihren tatsächlichen Einflussmöglichkeiten abgestuft und sind zu einer angemessenen Risikobewertung sowie zur Implementierung von Maßnahmen zur Risikominimierung verpflichtet.

Das momentane LksG legt dabei den Fokus auf die unmittelbaren Lieferant:innen, wobei Unternehmen auch verpflichtet sind, tiefer zu schauen, wenn ihnen substanzielle Kenntnisse über Risiken in weiteren Teilen ihrer Lieferkette vorliegen. Zudem sieht das Gesetz die Einrichtung von Beschwerdeverfahren vor, um potenzielle Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten zu melden. Die Überwachung und Durchsetzung des Gesetzes obliegt der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die bei Nichtbefolgung Sanktionen verhängen kann.

Das klingt doch schonmal ganz gut. Jedoch ist da noch viel Luft nach oben!

Einen weiteren großen Schritt sollte die EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) darstellen. Bereits im Dezember 2023 hatten Unterhändler:innen des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten in Trilog-Verhandlungen einen vorläufigen Entwurf der CSDDD ausgehandelt. Nach viel hin und her, gerade von Seiten der deutschen Regierung, wurde im Rat der Europäischen Union keine ausreichende Mehrheit für die CSDDD erlangt. Daraufhin präsentierte die belgische Ratspräsidentschaft eine abgeschwächte Version der Richtlinie, die nun angenommen wurde. Die Zustimmung des Europäischen Parlaments steht noch aus.

Dies führte zu einer großen Enttäuschung in der Nachhaltigkeits-Szene und auch bei uns. Denn der Kompromiss, der nun erzielt wurde, beinhaltet einige Abschwächungen gegenüber dem vorherigen Entwurf. Insbesondere wurde der Anwendungsbereich deutlich eingeschränkt. Nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von mindestens 450 Millionen Euro weltweit fallen nun unter die Richtlinie. Dies gilt auch für Nicht-EU-Unternehmen mit einem entsprechenden Umsatz in der EU. Darüber hinaus werden Unternehmen, die die Muttergesellschaft eines Konzerns sind, der die genannten Schwellenwerte erreicht, ebenfalls erfasst. Jedoch ist auch eine Befreiung unter bestimmten Bedingungen möglich.

Carrybottles_Unterschied LksG und CSDDD.PNG__PID:ed60bfab-ddd0-44b7-93cf-c7e23ce44c25

Im Gegensatz zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz legt die CSDDD den Fokus nicht mehr rein auf die vorgelagerte Lieferkette, sondern auf die gesamte Aktivitätenkette der Unternehmen. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt gestaffelt entsprechend der Größe und Art der betroffenen Unternehmen. Zudem müssen Unternehmen einen Klimaplan erstellen, der zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 beiträgt. Für Verstöße gegen die Richtlinie sind Geldbußen vorgesehen. Zusätzlich sieht die Einigung eine zivilrechtliche Haftung der Unternehmen vor, jedoch unter bestimmten Bedingungen.

Trotz der Abschwächung stellt die CSDDD einen wichtigen Schritt zur Schaffung fairer und nachhaltiger Lieferketten in der EU dar. Es wird erwartet, dass die Richtlinie Unternehmen dazu anregt, ihre Geschäftspraktiken zu überdenken und einen Beitrag zu einer gerechteren und umweltfreundlicheren Wirtschaft zu leisten.

Unsere Lieferkette! Made in Germany!

Auch wenn wir noch lange davon entfernt sind, die Lieferkettenrichtlinien erfüllen zu müssen, legen wir schon seit unserer Gründung einen hohen Fokus darauf, unsere Lieferant:innen transparent zu kommunizieren und stehen in engem Austausch mit ihnen. Der Kern unserer Nachhaltigkeitsstrategie ist unsere regionale kurze Lieferkette, denn so sparen wir jede Menge Emissionen und können höchste Qualitätsstandards sicherstellen. Unsere Produktion ist in Hehlen, einem kleinen Örtchen in Südniedersachsen. Nur etwa 40 km entfernt in Holzminden befindet sich die Glashütte, bei der unsere Glasrohlinge aus recyceltem Altglas hergestellt werden. Bei uns angekommen, überprüfen wir die Qualität der Rohlinge und bedrucken sie in einem energiesparenden Druckverfahren, bei dem organische Druckfarben mit UV-Licht ausgehärtet werden. Eine plastikfreie Verpackung, Vermeidung von Abfällen und Solarstrom vom eigenen Dach sind für uns hierbei selbstverständlich. 🤗

carrybottles_Lieferkette_Deutschland_Produktion
CARRY Teamfoto

Lerne das Team CARRY und unsere Werte HIER besser kennen :)

Für Einblicke hinter die Kulissen und die neuesten Updates, schau auch gerne mal auf unseren Social Media Kanälen vorbei!